FFP2-Maskentragepflicht in städtischen Gebäuden
Liebe Mitglieder,
der Krisenstab der Stadt Bochum hat aufgrund der aktuellen Corona-Fallzahlen entschieden, dass in allen städtischen Gebäuden (demnach auch in städtischen Sportobjekten) ab dem 26.01.2022 eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt.
Die generelle Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske gilt gem. der CoronaSchVO für Kinder ab dem Schuleintritt. Die Tragepflicht einer FFP2-Maske gilt für Personen ab 14 Jahren. Für Personen unter 14 Jahren gilt weiterhin, dass das Tragen einer OP-Maske ausreichend ist. Sollten Kinder im Alter von 6 – 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, genügt eine Alltagsmaske. Während der Sportausübung darf die Maske abgelegt werden.
Städtische Gebäude sind für uns vorerst nur Lehrschwimmbecken und Turnhallen. Von den Wasserwelten Bochum ist uns eine solche Regelung noch nicht bekannt.
Viele Grüße
Euer Vorstand
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