Präventions- und Interventionskonzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sportverein SVL04 Langendreer Volleyball e.V.
Vereinsansprechparter/Vertrauensperson im Verein: Kristin Härter
1) Der Vorstand erklärt das Thema Prävention und Intervention sexueller Gewalt im Sport zur „Vorstandssache“
2) Als Vertrauensperson und Ansprechpartner in Sachen sexualisierter Gewalt im Verein stehen für den Erstkontakt die vom geschäftsführenden Vorstand bestellten Personen zur Verfügung (Kristin Härter). Sie untersteht in dieser Thematik unmittelbar dem Vorstand und unterrichten diesen im Krisenfall unmittelbar.
3) Die jeweiligen Vereinsebenen – Vorstandsmitglieder und Trainer, so wie sonstige Mitarbeitende im Verein – nehmen die Verantwortung in ihrem Aufgabenbereich wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt sexualisierter Gewalt bekannt wird.
4) Alle Vorstandsmitglieder und Trainer dokumentieren mit der Unterzeichnung dieses Kodexes und Verhaltensregeln, dass sie die Arbeit mit Kindern in unserem Verein unter Einhaltung ethischer und moralischer Gesichtspunkte gestalten.
5) Alle Trainer in unserem Verein müssen in einem 5-jährigen Rhythmus ein erweitertes Führungszeugnis (eFz) gemäß §30a BZRG vorlegen.
6) Die Dokumentation der Vorlage erfolgt durch die dafür autorisierten Personen unseres Vereines. Die Vertraulichkeit wird zugesichert. Die Erfordernis der Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses kann – wenn gewünscht – vom Verein bescheinigt werden.
7) Bei Verweigerung der Vorlage des eFz lehnt unser Verein zum Schutz der Kinder und Jugendlichen die Zusammenarbeit mit der entsprechenden Person ab.
8) Im Falle von Eintragungen gemäß §§174 ff StGB im eFz muss der geschäftsführende Vorstand ggf. unter Einbeziehung externer Stellen oder eines Rechtsbeistandes per Vorstandsbeschluss entscheiden, ob eine Tätigkeit im Verein zugelassen wird.
9) Neue Funktionsträger, die mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten werden, müssen vor Antritt ihrer Tätigkeit ein eFz vorlegen, welches zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 3 Monate ist. Sollte kein aktuelles eFz vorliegen, kann der Verein bei der Beantragung behilflich sein. Des Weiteren müssen dieser Kodex bzw. Verhaltensregeln unterzeichnet werden.
10) Als externe Stelle steht die Diakonie Ruhr gemeinnützige GmbH, Westring 26, 44787 Bochum zur Verfügung. Die Beratungsstelle kann auch von Eltern für Nachfragen kontaktiert werden.
11) Die Beratungsstelle ist bei konkreten Vorfällen vordringlich durch die unter Punkt 3 genannten Personen einzubeziehen.
12) In Kooperation mit dem LSB und SSB stellen wir für die ehrenamtlichen Mitarbeitenden Fortbildungsangebote zur Verfügung.
13) Der Vorstand und alle ehrenamtlichen Mitarbeitenden des Vereines bewahren Ruhe, wenn sie von einem Verdachtsfall Kenntnis erlangen. Sie wissen, dass jede Form von Aktionismus den Betroffenen schadet. Die Anonymität der Beteiligten muss gewahrt bleiben. Das Opfer steht im Mittelpunkt der Sorge. Es muss alles getan werden, um einen weiteren Schaden oder eine Traumatisierung zu verhindern. Zum Persönlichkeitsschutz müssen Äußerungen etwaiger Verdachtsmomente gegenüber Dritten unterbleiben. Die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten müssen beachtet werden. Die Verletzung dieser Rechte kann Schadensersatzansprüche auslösen.
14) Wir schenken den Ausführungen von Kindern und Jugendlichen Glauben, spielen nichts herunter, geben keine Versprechungen ab und erläutern die nächsten Schritte. Wir wissen, dass wir uns zunächst selber Hilfe holen müssen.
15) Maßnahmen sind altersgemäß mit den Betroffenen oder ihren gesetzlichen Vertretern abzusprechen, insbesondere, wenn uns diese selbst informiert haben.
18) Eine Ansprache der „verdächtigen Person“ erfolgt ausschließlich über einen geschäftsführenden Vorstand.
19) Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sollte nur nach Absprache mit dem Vorstand erfolgen bzw. obliegt den gesetzlichen Vertretern der Betroffenen.
20) Täter und Täterinnen müssen in unserem Verein mit konsequentem Vorgehen rechnen. Wir dulden keine Form der körperlichen, psychischen und sexualisierten Gewalt in unserem Verein.
21) Eine erforderliche Information der betroffenen Eltern/Erziehungsberechtigten erfolgt in Abstimmung mit den Vertrauenspersonen/Ansprechpartnern unseres Vereines. Es ist dabei zu gewährleisten, dass die Eltern nicht selbst in den Sachverhalt involviert sind.
22) Informationen an die Öffentlichkeit erfolgen ausschließlich über die geschäftsführenden Vorstände unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und der verdächtigen Personen.
Unterschrift:
Alle Vorstandsmitglieder & Trainer des SVL04 Volleyball e.V.